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RECHTLICHES
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Hinweis, insbesondere an die Behoerden:
Ich distanziere mich hiermit von dem/den Addressaten und Lesern dieses Textes sowie von dessen Inhalt. Ich distanziere mich zugleich von mir selbst und allem was ich latent oder offen denke, sage und meine oder sagen, denken oder meinen koennte.
Ich erklaere ausdruecklich, alle Meinungen, Einschaetzungen und jedwede Massnahme der Bundesrepublik Deutschland, der USA und Israels und deren Vertreter, Organe und Behoerden gutzuheissen. Zugleich erklaere ich, dass ich jedwede Form von, auch latenter, Gewalt gegen Menschen, aber auch gegen militaerische oder andere Einrichtungen ablehne.
Dennoch begruesse ich die Militaersanktionen gegen jedwede Ziele, wie z.B. Hochzeitsgesellschaften, afghanische Bergbauern oder arabische Jugendliche, Greise, Kinder und Saeuglinge, die die BRD, die USA oder Israel oder deren Buendnispartner unter Gebrauch von Steinen, Holzstoecken und ungefaelligen Worten oder in gleich welcher anderen Weise, direkt oder indirekt, angreifen oder schaedigen oder dies, offen oder latent, vorhaben oder wollen oder hierzu geneigt sind oder jedenfalls geneigt sein koennten.
Die Bestrebungen vieler Regierungen, Buerger nicht in Kenntnis zu setzen ueber Inhalte und Vorhaben jeglicher Art begruesse ich ausdruecklich als notwendige Massnahme zum Schutz vor Schurken, die eben diese Kenntnis missbrauchen wuerden oder einen solchen Missbrauch offen oder latent begruessen wuerden oder hierzu jedenfalls neigen koennten.
Ich moechte ausdruecklich meine Freude darueber zum Ausdruck bringen, dass die BRD und befreundete Staaten die Grundgesetze, die Verfassung und die Menschenrechte der jeweiligen Sach- und Interessenlage folgend flexibel neu bewerten oder gegebenenfalls als unwirksam betrachten und so uns Buerger davor schuetzen, gefesselt durch die allzu klassische und traditionelle Auslegung dieser Rechtstexte, in der Tat oder potentiell, zum Opfer von boesen Terroristen zu werden. In der Tat habe ich nur einen einzigen Kritikpunkt an unserer Regierung: Die derzeitigen Gesetze sehen noch immer keine Moeglichkeit fuer den Buerger vor, unter vollem und vorbehaltlosem Verzicht auf jedwede Mitwirkung, Meinungsaeusserung oder Meinungsbildung eine Blankovollmacht fuer ihre Volksvertreter und Beamten auszustellen. Ich will aber einraeumen, dass eine Vielzahl von Politikern ihre Wahl anscheinend als eine solche Blankovollmacht empfinden und entsprechend handeln.
Salvatorische Klausel: Sollte eine meiner Aussagen, im Ganzen oder in Teilen, nicht vollumfanglich der jeweiligen Willensbildung, tagesaktuellen Erfordernis oder ganz allgemein dem Interesse einer wesentlichen Interessengruppe, Behoerde oder Regierung entsprechen, so soll sie als null und nichtig gelten und durch eine den jeweiligen Wuenschen entsprechende ersetzt werden.
Ich moechte abschliessend ausdruecklich darauf hinweisen, dass ich allgemeinen Bekundungen meines Umfeldes, von dem ich mich hiermit distanziere, zufolge keine muselmanischen oder arabischen Gesichtszuege habe. Dennoch distanziere ich mich ausdruecklich von meinen Gesichtszuegen!
Zuletzt moechte ich mich von den Buchstaben des Alphabets sowie von allen Ziffern distanzieren, da diese schon oftmals im Zusammenhang mit zu missbilligenden Taten, Plaenen und Ueberlegungen missbraucht wurden.
Selbstverstaendlich distanziere ich mich von der obigen Erklaerung im Ganzen oder in Teilen, und halte sie auf Wunsch gerne fuer verwerflich, wovon ich mich allerdings distanziere.
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___________________________________________________________________________ Wir betrachten Die Morphinistenseite, bedingt durch ihre Aufmachung und ihren Inhalt im Kontext unserer Zeit, grundsätzlich als KUNSTWERK !
Alle Äußerungen in diesem Web Projekt, über Länder, Nationen, Staaten, Regierungen, Personen, Gruppen, Vereine, Firmen, Organisationen, Zustände und Dinge im Allgemeinen, sind im wesentlichen freie Meinungsäußerungen freier Menschen.
Fühlen Länder, Nationen, Staaten, Regierungen, Personen, Gruppen, Vereine, Firmen, oder Organisationen sich durch Äußerungen in diesem Projekt verletzt, sollten sie, anstatt an eine Klage zu denken, vielleicht viel eher daran denken, ihr Verhalten zu ändern, damit darüber nichts Verletzendes mehr geäußert werden kann...-.
Im Übrigen ließe sich noch sagen: Sollte in dem Laden, in dem wir leben, in dieser BRD, irgendwann grandios etwas schief laufen, und es sieht stark danach aus, gehören ohnehin Leute wie wir, von der Morphinistenseite, traditionsgemäß zu jenen, die man als erste an die Wand stellt. Dagegen, ist nur schwer anzukommen...-
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Der beträchtliche Bevölkerungsanteil Morphin bedürftiger Menschen in unserer Gesellschaft, wird mithilfe von Angstmacherei, Repressionen, Misshandlungen und außergerichtlich - unrechtmäßigen Entmündigung an der freien Rede und Meinungsäußerung gehindert. Die Morphinistenseite will diesen Unterdrückten Plattform sein, auf der sie allem Widerstande zum Trotz, ungehindert ihr Recht auf freie Rede und Meinungsäußerung praktizieren können.
Die rechtlichen Aspekte von "INTRACEREBRAL Die Morphinistenseite" liegen, wie so vieles auf dem Gebiet freier Meinungsäußerung und Betäubungsmittel, wenn nicht gar gänzlich im Dunklen, so dann doch in einer Grauzone.
In dieser Grauzone ist es dem Bürger kaun mehr möglich, sich an geltendes Recht und Gesetz zu halten. Dies Recht, dies Gesetz, ist schon zu verschwommen, wurde schon zu oft verwässert, verdreht, teils sogar in sein Gegenteil verkehrt, als dass einfache Bürger sich noch eindeutig danach richten könnten. Hier wird auch nicht mehr notwendigerweise Recht gesprochen, als vielmehr Ideologien vertreten, Politik gemacht, Kumpaneien aufrecht erhalten und Bestechungsgelder eingesackt.
Wir nehmen jedenfalls ganz bescheiden unser Recht auf freie Meinungsäußerung, sowie das Recht auf freien Informationsaustausch in Anspruch. Der Große Manitou stehe uns bei. In seinem Namen, im Namen des Todes und des Teufels
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S C H A D E N S M I N D E R U N G S P F L I C H T
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Bei der Entstehung und bei der Abwicklung ist der Geschädigte gehalten, den Schaden für den Schädiger so gering wie möglich zu halten; aus dieser Verpflichtung ergeben sich für die Regulierungspraxis häufig schwierige Abwägungsprobleme.
Die Verletzung dieser Pflicht stellt ein echtes Mitverschulden dar, das zu einer Kürzung der dem Geschädigten zustehenden Ersatzansprüche bis zu deren völlligem Untergang führen kann. Die Beweislast für eine Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht hat der Schädiger, jedoch obliegt dem Geschädigten, wenn die Möglichkeiten der Schadensminderung in seiner Sphäre liegen (Kreditmöglichkeiten, Bestehen einer Vollkaskoversicherung) eine weitgehende Pflicht zu Darstellung seiner persönlichen Verhältnisse.
Von der Verletzung der Schadensminderungspflicht zu trennen ist die vorwerfbare Mitverursachung des Schadensereignisses dem Grunde nach.
Auch im Versicherungsverhältnis obliegt dem Versicherungsnehmer nach ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 62, 63 VVG) eine Verpflichtung zur Vermeidung bzw. Geringhaltung des Schadens.
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