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AXEL JUNKER:
Schriftsteller. Bildformer, Musiker, ganz allgemein Künstler und Lebenskünstler. Einer der Seltenen, die beängstigenderweise immer seltener werden.


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AXEL JUNKER



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NONANYM

Ich bin der Ex-Knacki, Ex-Junkie-, Saarland – Exilant und Schweißer, Tischler,
Taxi-Disponent, Bildhauer, Schriftsteller und Perkussionist Axel Junker.
Durchgehend beruftätig. Gesellschaftlich integriert.
Ich falle mit meiner virusrezidiven Hepatitis C unter das Seuchengesetz.
Zeitgleich fällt das Betäubungsmittelgesetz über mich her.

Meine Fallrate beträgt aktuell 1 Jahr Haft ohne Bewährung, weil ich es gewagt habe,
Kunst aus eigener Hand öffentlich und aus Protest gegen die Verschleppungstaktik einer Bundesbehörde zu verbrennen, die cannabisbedürftigen Patienten jahrelang mit unnötigen Lügen, Hürden und immens hohem administrativen Auflagen begegnet – anstatt im Rahmen einer sozial durchaus gerechtfertigten Fürsorge- und Gesundheitsstabilisierungsmaßnahme den Anspruch und Willen des jeweiligen Kranken mit eindeutiger Indikation zu respektieren und ihm Abhilfe von Schmerz, Depression, Erbrechen und Inappetenz so wie von weiterem Leid und Siechtum in Qualen zu verschaffen. (
http://www.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de)

Simpel zu initiieren vom Bundesministerium für Gesundheit durch den Import von Medizinal-Cannabis, welches nach höchsten europäischen Anbaustandards in den Niederlanden produziert – und dort auch im Rahmen regulärer Therapiemaßnahmen an Betroffene auf Rezept abgegeben wird. (
http://www.bedrocan.nl).
In Deutschland wird eine derartige Versorgung nicht nur mit aller Macht durch das BfArM verhindert, nein, die Bundesbehörde steht auch unter dem Verdacht, nach Anträgen den jeweilig zuständigen Staatsanwaltschaften mit Hinweisen zuzuarbeiten, um etwaige Genehmigungsmöglichkeiten weitest gehend im Voraus zu verhindern. (
http://www.encod.at)
Das deutsche Betäubungsmittelrecht hat mit seiner restriktiven Ausgrenzungstaktik gegenüber Drogenkonsumenten, die jedwede im Ansatz erkennbare Abhängigkeit als psychiatrisches Problem definiert – jedoch mit den freiheitsentziehenden Mitteln des Strafrechts kuriert – für ca. 55.000 Tote durch Überdosierungen mittels harter Drogen oder Mischkonsum gesorgt. Gerechnet seit Abschaffung des Opiumgesetzes.
Siehe Statistik-Durchschnitt der vergangenen 35 Jahre.
Innerhalb dieser gleichen Zeit dürfte durch die erschwerten Bedingungen für Mediziner und Ärzte, morphinhaltige oder andere stark wirksamen Subtanzen zur Schmerzlinderung einzusetzen, das BtM-Gesetz nochmals für rundgerechnet ca. 175.000 Tote verantwortlich sein, die sich aus der von Prof. Dr. jur. Lorenz Böllinger genannten Zahl von jährlich 5000 Patienten ergibt, welche wegen inadäquater Schmerzbehandlung aus Verzweiflung Suizid begehen.

Das Betäubungsmittelgesetz hat meinen Bruder auf dem kaum fassbaren öffentlichen Gewissen.
Ein fehlendes Gesetz gegen exzessiven Alkoholmissbrauch hat meinem Vater auf dem noch viel weniger fassbaren Öffentlichtkeitsgewissen.

Mein eigenes Gewissen indessen drängt mich zu überleben und dagegen anzuschreiben, was meine Existenz aktuell mit Vernichtung von Arbeit, Wohnung und Gesundheit bedroht.
Ohne Kotau vor einer widerlich widrig widersinnigen Rechtsnorm, deren als Ordnungsfaktor für eine abhängigkeitsresistente Gesellschaft gedachte, bisherige Wege ausschließlich Leichen, Opfer und sozial Ausgegrenzte mit lebenslangem Stigma kennzeichnet.
(
http://www.hanfburg.de ) Forum/Selbstanzeige, (http://www.hanfjournal.de) Kolumne „Anderswo“.



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